Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 30. November 1950, womit der Zeitpunkt des Erlöschens der anläßlich der Überprüfung der Mitgliedschaft zu den Kammern der gewerblichen Wirtschaft nicht nachgewiesenen Gewerbeberechtigungen und einiger sonstiger Berechtigungen festgesetzt wird.
Bundesgesetzblatt Nr. 14/1951, 25. Januar 1951 › Verordnung (V)
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