Zusammenfassung
102. Bundesgesetz: Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ? AWG 2002 und Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und des Immissionsschutzgesetzes ? Luft
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ? AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz ? Luft geändert werden
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Der Nationalrat hat beschlossen:  Artikel 1  Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft  (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002)  Inhaltsverzeichnis  1. Abschnitt  Allgemeine Bestimmungen  §  1.  Ziele und Grundsätze  §  2.  Begriffsbestimmungen  §  3.  Ausnahmen vom Geltungsbereich  §  4.  Abfallverzeichnis  §  5.  Abfallende  §  6.  Feststellungsbescheide  §  7.  Ausstufung  §  8.  Bundes-Abfallwirtschaftsplan  2. Abschnitt  Abfallvermeidung und -verwertung  §  9.  Ziele der nachhaltigen Abfallvermeidung  § 10.  Abfallwirtschaftskonzept  § 11.  Abfallbeauftragter  § 12.  Verpflichtungen betreffend Motoröle und Ölfilter  § 13.  Meldepflicht für den Versandhandel  § 14.  Maßnahmen für die Abfallvermeidung und -verwertung  3. Abschnitt  Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern  § 15.  Allgemeine Behandlungspflichten für Abfallbesitzer  § 16.  Besondere Behandlungspflichten für Abfallbesitzer  § 17.  Aufzeichnungspflichten für Abfallbesitzer  § 18.  Übergabe von gefährlichen Abfällen  § 19.  Beförderung von gefährlichen Abfällen      § 20.  Meldepflichten der Abfallersterzeuger gefährlicher Abfälle  § 21.  Registrierungs- und Meldepflichten für Abfallsammler und -behandler  § 22.  Elektronische Register  § 23.  Nähere Bestimmungen für die allgemeinen Pflichten von Abfallbesitzern  4. Abschnitt  Abfallsammler und -behandler  § 24.  Anzeige für die Sammlung oder Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen  § 25.  Erlaubnis für die Sammlung oder Behandlung von gefährlichen Abfällen  § 26.  Abfallrechtlicher Geschäftsführer, fachkundige Person  § 27.  Umgründung, Ruhen, Einstellung betreffend die Sammlung oder Behandlung von Abfällen  § 28.  Problemstoffsammlung  5. Abschnitt  Sammel- und Verwertungssysteme  § 29.  Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen  § 30.  Abgeltung  § 31.  Aufsicht  § 32.  Pflichten für haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme  § 33.  Expertengremium  § 34.  Beirat  § 35.  Missbrauchsaufsicht über haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme  § 36.  Nähere Bestimmungen für Sammel- und Verwertungssysteme  6. Abschnitt  Behandlungsanlagen  § 37.  Genehmigungs- und Anzeigepflicht für ortsfeste Behandlungsanlagen  § 38.  Konzentration und Zuständigkeit  § 39.  Antragsunterlagen  § 40.  Öffentlichkeitsbeteiligung bei IPPC-Behandlungsanlagen und Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen  § 41.  Kundmachung der mündlichen Verhandlung  § 42.  Parteistellung  § 43.  Genehmigungsvoraussetzungen  § 44.  Probebetrieb, Vorarbeiten  § 45.  Zivilrechtliche Einwendungen  § 46.  Duldungspflicht  § 47.  Bescheidinhalte  § 48.  Bestimmungen für Deponiegenehmigungen  § 49.  Bestellung einer Bauaufsicht für Deponien  § 50.  Vereinfachtes Verfahren  § 51.  Anzeigeverfahren  § 52.  Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen  § 53.  Aufstellung von mobilen Behandlungsanlagen  § 54.  Öffentlich zugängliche Altstoffsammelzentren und Sammelstellen für Problemstoffe  § 55.  Erlöschen der Genehmigung  § 56.  Betreiben vor Rechtskraft, Einhaltung von Auflagen  § 57.  Aktualisierung von Auflagen für eine IPPC-Behandlungsanlage  § 58.  Sanierungskonzept Immissionsschutz  § 59.  Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen  § 60.  Aufzeichnungs- und Meldepflichten für IPPC-Behandlungsanlagen und Verbrennungs- oder  Mitverbrennungsanlagen  § 61.  Bestimmungen für den Betrieb einer Deponie  § 62.  Überwachung von Behandlungsanlagen  § 63.  Zusätzliche Bestimmungen betreffend die Überwachung einer Deponie  § 64.  Wechsel des Inhabers einer Behandlungsanlage  § 65.  Nähere Bestimmungen für Behandlungsanlagen      7. Abschnitt  Grenzüberschreitende Verbringung  § 66.  Anwendungsbereich und Verfahrensbestimmungen  § 67.  Notifizierung bei der Ausfuhr  § 68.  Notifizierungsunterlagen  § 69.  Bewilligungspflicht der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr  § 70.  Sicherheitsleistung und Beförderung  § 71.  Wiedereinfuhrpflicht  § 72.  Nähere Bestimmungen für die grenzüberschreitende Verbringung  8. Abschnitt  Behandlungsaufträge, Überprüfung  § 73.  Behandlungsauftrag  § 74.  Subsidiäre Haftung für Behandlungsaufträge  § 75.  Überprüfungspflichten und -befugnisse  9. Abschnitt  Übergangsbestimmungen  § 76.  Anpassung der Deponien an die Deponieverordnung 1996  § 77.  Übergangsbestimmungen betreffend das Außer-Kraft-Treten des AWG 1990  § 78.  Allgemeine Übergangsbestimmungen  ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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