Bundesgesetz vom 21. Dezember 1945, betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus.

Zusammenfassung


14. Gesetz: Einstellung von Strafverfahren für Kämpfer gegen den Faschismus.

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. Dezember 1945, betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Gegen Personen; die a) im Kampfe gegen den Nation...

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