Zusammenfassung
14. Gesetz: Einstellung von Strafverfahren für Kämpfer gegen den Faschismus.
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. Dezember 1945, betreffend die Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Gegen Personen; die a) im Kampfe gegen den Nation...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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