Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1996 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, ergänzt wird

Zusammenfassung


574. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1996 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1996 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, ergänzt wird

Auf Grund der §§ 99 und 108 des Ma...

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