Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, für Handel und Wiederaufbau und für Volksernährung vom 20. März 1946 zur Durchführung des Gesetzes über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln befaßten Personen (1. Verordnung zum Bazillenausscheidergesetz).

Zusammenfassung


128. Verordnung: 1. Verordnung zum Bazillenauscheidergesetz.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, für Handel und Wiederaufbau und für Volksernährung vom 20. März 1946 zur Durchführung des Gesetzes über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln befaßten Personen (1. Verordnung zum Bazillenausscheidergesetz).

Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 22. August 1945, St. G. Bl. Nr. 153, über die gesundheitliche

Überwachung ...

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