Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Bundesgesetzblatt, 29 Dezember 1972 (Nr. 479/1972)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

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Zusammenfassung


479. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

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Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Nationalökonomie des Königreiches Griechenland über die Anerkennung von Bestätigungen der Handels- und Industriekammern Griechenlands in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Der Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich,

vertreten durch Herrn Sektionschef Walter Wallentin,

und der Minister für Nationalökonomie ...

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