VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG DER HELLENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG VON UNTERSTÜTZUNG ALS GASTGEBERNATION FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE BUNDESHEER IM RAHMEN DER INTERNATIONALEN SICHERHEITSPRÄSENZ IM KOSOVO

Bundesgesetzblatt, 12 Januar 2000 (Nr. 7/2000)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


7. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerium für nationale Verteidigung der Hellenischen Republik betreffend die Gewährung von Unterstützung als Gastgebernation für das österreichische Bundesheer im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG DER HELLENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG VON UNTERSTÜTZUNG ALS GASTGEBERNATION FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE BUNDESHEER IM RAHMEN DER INTERNATIONALEN SICHERHEITSPRÄSENZ IM KOSOVO

 

 

 

 

(Übersetzung)

Präambel Die Österreichische Bundesregierung (AU) und das Ministerium für nationale Verteidigung der Hellenischen Republik (MNDHR), nachfolgend als die Teilnehmer bezeichnet,

sind, eingedenk der österreichischen Teilnahme an KFOR im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo, und angesichts der Erfordernisse der Regierung der Hellenischen Republik, die nachfolgend als Gastgebernation bezeichnet wird, und der österreichischen Erfordernisse,

eingedenk der Vorgangsweise, österreichische Truppen über griechisches Territorium im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu entsenden, und eingedenk der Resolutionen 1199 und 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ZU FOLGENDER ÜBEREINKUNFT GELANGT:

Artikel 1

Definitionen Für die Zwecke dieser Vereinbarung werden die untenstehenden Begriffe wie folgt definiert:

1.1   Truppen: Alle Teile des österr...

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