Zusammenfassung
11. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus,BGBl. Nr. 432/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/1999, wird wie folgt geändert:1. § 2b erhält die Bezeichnung § 2c.2...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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