Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Zusammenfassung


371. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

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Auszug


Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage und Anlagen wird genehmigt.

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Wien, am 12. Jänner 1993

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie der Republik Österreich beehre ich mich, Ihnen im Sinne des als Beilage angeschlossenen Aide Mémoires folgende Vereinbarung nach Artikel 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung Kundgemacht in BGBl. Nr. 229/1993 vorzuschlagen:

„Bis zur Ratifikatio...

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