Bundesgesetz vom 11. Dezember 1946, betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1946, B. G. Bl. Nr. 72, über die Anforderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen Lebensmitteln für Zwecke der Volksernährung.

Zusammenfassung


27. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Anforderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen Lebensmitteln für Zwecke der Volksernährung.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 11. Dezember 1946, betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1946, B. G. Bl. Nr. 72, über die Anforderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen Lebensmitteln für Zwecke der Volksernährung.

Der Nationalrat hat beschlossen: ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen