Zusammenfassung
27. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Anforderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen Lebensmitteln für Zwecke der Volksernährung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 11. Dezember 1946, betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1946, B. G. Bl. Nr. 72, über die Anforderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen Lebensmitteln für Zwecke der Volksernährung.
Der Nationalrat hat beschlossen: ...
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