Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Oktober 1964, womit der Beschluß Nr. 5/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 250/1964) verlautbart wird.

Zusammenfassung


251. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Oktober 1964, womit der Beschluß Nr. 5/1964 des Gemeinsamen Rates über Abänderung des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 250/1964) verlautbart wird.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG ...

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