Zusammenfassung
241. Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
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Auszug
PROTOKOLL ÜBER DIE ÄNDERUNG DES ARTIKELS 14 ABSATZ 3 DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS VOM 30. SEPTEMBER 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 1 verfassungsändernd ist, wird verfassungsmäßig genehmigt.(Übersetzung)ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER ST...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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