PROTOKOLL ÜBER DIE ÄNDERUNG DES ARTIKELS 14 ABSATZ 3 DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS VOM 30. SEPTEMBER 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973

Zusammenfassung


241. Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

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Auszug


PROTOKOLL ÜBER DIE ÄNDERUNG DES ARTIKELS 14 ABSATZ 3 DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS VOM 30. SEPTEMBER 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 1 verfassungsändernd ist, wird verfassungsmäßig genehmigt.

(Übersetzung)

ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER ST...

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