Bundesgesetz vom 15. Dezember 1950, womit das Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, BGBl. Nr. 157, betreffend Änderung des Aufbauzuschlages zur Biersteuer und die Ertragsbeteiligung der Länder und der Stadt Wien, abgeändert wird.

Zusammenfassung


30. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend Änderung des zur Biersteuer und die Ertragsbeteiligung der Länder und der Stadt Wien.

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Auszug


Bundesgesetz vom 15. Dezember 1950, womit das Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, BGBl. Nr. 157, betreffend Änderung des Aufbauzuschlages zur Biersteuer und die Ertragsbeteiligung der Länder und der Stadt Wien, abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlosse...

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