Bundesgesetz vom 15. Dezember 1951, womit das Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, BGBl. Nr. 157, betreffend Änderung des Aufbauzuschlages zur Biersteuer und die Ertragsbeteiligung der Länder und der Stadt Wien, außer Kraft gesetzt wird.

Zusammenfassung


5. Bundesgesetz: Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes, betreffend Änderung des Aufbauzuschlages zur Biersteuer und die Ertragsbeteiligung der Länder und der Stadt Wien.

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Auszug


Bundesgesetz vom 15. Dezember 1951, womit das Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, BGBl. Nr. 157, betreffend Änderung des Aufbauzuschlages zur Biersteuer und die Ertragsbeteiligung der Länder und der Stadt Wien, außer Kraft gesetzt wird.

Der Nationalrat hat ...

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