Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

Zusammenfassung


44. Verordnung: Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5 und 18 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten

(Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2000, wird verordnet:

Die Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, BGBl. II Nr. 212/1997, zuletzt geändert mit der Verordnung BGBl. II Nr. 316/2000, wird wie folgt geändert:

1. In ...

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