Zusammenfassung
33. Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich
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Auszug
Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 813/1993. samt Erklärung der Republik Österreich
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist die Änderung in französischer Sprache dadurch kundzumachen,daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegt. (Übersetzung)Anhang I Begriffsbestimmungen und technische Erfordernisse 1. Definition Im Sinne dieses Übereinkommens gelten folgende Definitionen.1.1 Edelmetalle Edelmetalle sind Platin, Gold, (Palladium) Gilt er...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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