Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 813/1993. samt Erklärung der Republik Österreich

Zusammenfassung


33. Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich

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Auszug


Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 813/1993. samt Erklärung der Republik Österreich

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist die Änderung in französischer Sprache dadurch kundzumachen,

daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen aufliegt.

 

 

 

(Übersetzung)

Anhang I Begriffsbestimmungen und technische Erfordernisse 1. Definition Im Sinne dieses Übereinkommens gelten folgende Definitionen.

1.1 Edelmetalle Edelmetalle sind Platin, Gold, (Palladium) Gilt er...

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