Bundesgesetz vom 7. April 1965, betreffend die neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, mit dem Beziehern von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine Teuerungszulage gewährt wird

Zusammenfassung


85. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, mit dem Beziehern von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine Teuerungszulage gewährt wird

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Auszug


Bundesgesetz vom 7. April 1965, betreffend die neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, mit dem Beziehern von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung eine Teuerungszulage gewährt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgeset...

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