Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 14. Jänner 1960, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Gehobener technischer Fachdienst".

Zusammenfassung


31. Verordnung: Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig "Gehobener technischer Fachdienst".

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 14. Jänner 1960, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Gehobener technischer Fachdienst".

Auf Grund des § 6 Abs. 3 lit. b des Gehaltsüb...

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