Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 9. Oktober 1962, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Gehobener technischer Fachdienst".

Zusammenfassung


290. Verordnung: Neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig "Gehobener technischer Fachdienst".

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 9. Oktober 1962, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Gehobener technischer Fachdienst".

Auf Grund des § 6 Abs. 3 lit. b des Gehaltsüberl...

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