Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. März 1950, betreffend Änderung der Geschäftsgrundlagen in einigen Versicherungszweigen.

Zusammenfassung


82. Verordnung: Änderung der Geschäftsgrundlagen in einigen Versicherungszweigen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. März 1950, betreffend Änderung der Geschäftsgrundlagen in einigen Versicherungszweigen.

Auf Grund des § 81 a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der...

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