Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17. September 1976 über die Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber der Öfen und Herde erzeugenden Industrie (ausgenommen Elektro- und Kachelöfen)

Zusammenfassung


566. Verordnung: Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber der Öfen und Herde erzeugenden Industrie (ausgenommen Elektro- und Kachelöfen)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17. September 1976 über die Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber der Öfen und Herde erzeugenden Industrie (ausgenommen Elektro- und Kachelöfen)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Invalideneinstellun...

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