Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. November 1972 betreffend Änderung der Anlage II des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)

Zusammenfassung


421. Kundmachung: Änderung der Anlage II des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. November 1972 betreffend Änderung der Anlage II des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)

Mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 sind gemäß Art. 69 § 3 Abs. 2 des In...

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