Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

Bundesgesetzblatt Nr. 369/2004, 24. September 2004Verordnung (V) › BMLFUW (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

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Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

369. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2004 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, BGBl. II Nr. 298/2004, wird wie folgt geändert:

Nach § 2 werden folgende §§ 3 und 4 angefügt:

"§ 3. (1) Im Fall des Anbaus a...

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