Verordnung des Bundesministeriums für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt vom 23. März 1948, betreffend die Abänderung von Vorschriften über die gerichtlichen Zehr- und Ganggelder.

Zusammenfassung


75. Verordnung: Abänderung von Vorschriften über die gerichtlichen Zehr- und Ganggelder.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt vom 23. März 1948, betreffend die Abänderung von Vorschriften über die gerichtlichen Zehr- und Ganggelder.

Auf Grund des Artikels XXXIV des Einführungsgesetzes zur Zi...

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