Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 12. März 1964 über die Abänderung der Verordnung, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen zu Lande getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr).

Zusammenfassung


47. Verordnung: Abänderung der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 12. März 1964 über die Abänderung der Verordnung, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen zu Lande getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr).

Auf Grund des § 54 der Gewerbeordnung und des § 10 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl.

Nr. 85/1952, wird verordnet:

Artikel I.

Die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. Dezember 1955, BGBl. Nr. 289, mi...

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