Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. September 1959 über die Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung der im Haag am 23. Jänner 1912, in Genf am 11. Februar 1925, am 19. Februar 1925 und am 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 und in Genf am 26. Juni 1936, betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.

Zusammenfassung


228. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung der betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. September 1959 über die Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung der im Haag am 23. Jänner 1912, in Genf am 11. Februar 1925, am 19. Februar 1925 und am 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 und in Genf am 26. Juni 1936, betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.

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