Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. November 1964, betreffend eine Abänderung der Verordnung, mit der die Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen an die Voraussetzung einer mit Erfolg abgelegten Prüfung gebunden wird.

Zusammenfassung


271. Verordnung: Abänderung der Verordnung, mit der die Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen an die Voraussetzung einer mit Erfolg abgelegten Prüfung gebunden wird.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. November 1964, betreffend eine Abänderung der Verordnung, mit der die Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen an die Voraussetzung einer mit Erfolg abgelegten Prüfung gebunden wird.

Auf Grund des § 6 a des Güterbeförd...

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