Änderung des Abkommens vom 22. November 1968 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht Siehe BGBl. Nr. 438/1968

Zusammenfassung


61. Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

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Auszug


Änderung des Abkommens vom 22. November 1968 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht Siehe BGBl. Nr. 438/1968

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT IN TEL AVIV Zl. 5617-A/72

Tel Aviv, am 9. Jänner 1973

Exzellenz!

Mit Bezug auf das Abkommen zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und der Reg...

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