Zusammenfassung
479. Änderung der Anlage I zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) [Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID)]
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Auszug
Änderung der Anlage I Die Änderung der Anlage I (BGBl. Nr. 137/1967 in der Fassung BGBl. Nr. 375/1967, BGBl. Nr. 181/1973, BGBl. Nr. 534/1973, BGBl. Nr. 483/1975, BGBl. Nr. 327/1977, BGBl. Nr. 483/1978 und BGBl. Nr. 79/1980 sowie der Ziffer 2 des in BGBl. Nr. 747/1974 kundgemachten Protokolls I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der CIM und CIV 1970, BGBl. Nr. 744/1974) tritt am 1. Jänner 1982 in Kraft. zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) [Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID)]
I. TEIL Allgemeine Vorschriften (2) Soweit im RID das Wort „Gewicht" verwendet wird, ist darunter die Masse zu ve...
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