Zusammenfassung
618. Abkommen zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait
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Auszug
Abkommen zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait Kundgemacht in BGBl. Nr. 161/1980
Artikel 12 (bis) Sicherheit der Zivilluftfahrt 1. Im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Rechten und Pflichten bekräftigen die Vertragschließenden Teile, daß ihre gegenseitige Verpflichtung, die Sicherheit der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen zu schützen, einen integralen Bestandteil dieses Abko...
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