Abkommen zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait Kundgemacht in BGBl. Nr. 161/1980

Zusammenfassung


618. Abkommen zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait

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Auszug


Abkommen zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait Kundgemacht in BGBl. Nr. 161/1980

Artikel 12 (bis) Sicherheit der Zivilluftfahrt 1. Im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Rechten und Pflichten bekräftigen die Vertragschließenden Teile, daß ihre gegenseitige Verpflichtung, die Sicherheit der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen zu schützen, einen integralen Bestandteil dieses Abko...

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