Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17. September 1976 über die Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber der Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Zusammenfassung


553. Verordnung: Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber der Elektrizitätsversorgungsunternehmen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17. September 1976 über die Änderung der Pflichtzahl nach dem Invalideneinstellungsgesetz 1969 für einstellungspflichtige Dienstgeber der Elektrizitätsversorgungsunternehmen

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Invalideneinstellun...

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