Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, zur Änderung der PSA-Sicherheitsverordnung ? PSASV

Zusammenfassung


500. Verordnung: Änderung der PSA-Sicherheitsverordnung ? PSASV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, zur Änderung der PSA-Sicherheitsverordnung ? PSASV

Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales verordnet:

Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Ausstellen von persönlichen Schutzausrüstungen und über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Sicherheitsverordnung, PSASV), BGBl. Nr. 596/1994, wird wie folgt geändert:

1. In der Gliederung lauten die Anhänge wie folgt: „ANHANG 1: ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG ANHANG 2: CE-KENNZEICHNUNG ANHANG 3: ALTERNATIVE CE-KENNZEICHNUNG BEFRISTET BIS 31. DEZEMBER 1996

ANHANG 4: ÜB...

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