Zusammenfassung
120. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte.
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Auszug
Bundesgesetz vom 27. Mai 1952, betreffend Abänderung des Bundesgesetzes vom 4. Feber 1948, BGBl. Nr. 51, über die Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte.
Der Nationalrat hat beschlossen:
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