Zusammenfassung
176. Bundesverfassungsgesetz: Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz vom 6. März 1974 über die Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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