Bundesverfassungsgesetz vom 6. März 1974 über die Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses

Zusammenfassung


176. Bundesverfassungsgesetz: Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses

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Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 6. März 1974 über die Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark im Bereich des Rittscheinbaches und des Raabflusses

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich de...

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