Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. April 1981 über die Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind

Bundesgesetzblatt, 30 April 1981 (Nr. 207/1981)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


207. Verordnung: Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. April 1981 über die Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind

Auf Grund des § 13 EG-Abkommen-Durchführungsgesetz,

BGBl. Nr. 468/1972, zuletz...

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