Zusammenfassung
207. Verordnung: Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. April 1981 über die Änderung von Wertgrenzen von Sendungen, für die vereinfachte Ursprungsnachweise zulässig sind
Auf Grund des § 13 EG-Abkommen-Durchführungsgesetz,
BGBl. Nr. 468/1972, zuletz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
