Abänderung des Artikels 27 der Ausführungsordnung vom 29. April 1970 Siehe BGBl. Nr. 293/1970. zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken

Bundesgesetzblatt, 02 Januar 1973 (Nr. 3/1973)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


3. Abänderung des Artikels 27 der Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken

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Auszug


Abänderung des Artikels 27 der Ausführungsordnung vom 29. April 1970 Siehe BGBl. Nr. 293/1970. zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken

Der Ausschuß der Leiter der nationalen Ämter de...

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