Bundesgesetz vom 13. Dezember 1960 über die Abänderung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1959, womit Ergänzungszulagen an Empfänger von Ruhe(Versorgungs)bezügen des Bundes gewährt werden und die Ruhegenußbemessungsgrundlage abgeändert wird, BGBl. Nr. 298.

Zusammenfassung


283. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes, womit Ergänzungszulagen an Empfänger von Ruhe(Versorgungs)bezügen des Bundes gewährt werden und die Ruhegenußbemessungsgrundlage abgeändert wird.

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Auszug


Bundesgesetz vom 13. Dezember 1960 über die Abänderung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1959, womit Ergänzungszulagen an Empfänger von Ruhe(Versorgungs)bezügen des Bundes gewährt werden und die Ruhegenußbemessungsgrundlage abgeändert wird, BGBl. Nr. 298.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959,

BG...

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