Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Oktober 1977 betreffend Abänderung von Vorbehalten sowie Abgabe einer Erklärung zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 durch Norwegen

Zusammenfassung


516. Kundmachung: Abänderung von Vorbehalten sowie Abgabe einer Erklärung zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen durch Norwegen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 11. Oktober 1977 betreffend Abänderung von Vorbehalten sowie Abgabe einer Erklärung zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 durch Norwegen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates vom 21. Juli 1977 hat Norwegen einen ...

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