Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 11. April 1958, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Technischer Fachdienst".

Zusammenfassung


94. Verordnung: Neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig "Technischer Fachdienst".

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 11. April 1958, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Technischer Fachdienst".

Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in ...

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