Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 3. Dezember 1958, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Technischer Fachdienst".

Zusammenfassung


274. Verordnung: Neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig "Technischer Fachdienst''.

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 3. Dezember 1958, betreffend eine neuerliche Änderung der Vorschrift über die Prüfung für den Dienstzweig ?Technischer Fachdienst".

Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Gehaltsüberleitungsg...

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