Zusammenfassung
112. Bundesgesetz: Änderung einiger Vorschriften in der Invalidenversicherung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 19. Mai 1949 über die Änderung einiger Vorschriften in der Invalidenversicherung.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für den Kreis der bei der Allgemeinen Invalidenve...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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