Bundesgesetz vom 19. Mai 1949 über die Änderung einiger Vorschriften in der Invalidenversicherung.

Zusammenfassung


112. Bundesgesetz: Änderung einiger Vorschriften in der Invalidenversicherung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 19. Mai 1949 über die Änderung einiger Vorschriften in der Invalidenversicherung.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für den Kreis der bei der Allgemeinen Invalidenve...

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