VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ZUR ERGÄNZUNG DER VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Autobahngrenzübergang Arnoldstein vom 12. September 1985 Kundgemacht in BGBl. Nr. 468/1985

Zusammenfassung


411. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik zur Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Autobahngrenzübergang Arnoldstein

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ZUR ERGÄNZUNG DER VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Autobahngrenzübergang Arnoldstein vom 12. September 1985 Kundgemacht in BGBl. Nr. 468/1985

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Italienischen Republik haben gemäß

Artikel 2 Absatz 4 des Abkomm...

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