Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 21. Juni 1957, betreffend die neuerliche Abänderung und Ergänzung der Geschäftsordnung der Einigungsämter und des Obereinigungsamtes (2. EA.-Geo.-Novelle).

Zusammenfassung


161. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Geschäftsordnung der Einigungsämter und des Obereinigungsamtes (2. EA.-Geo.-Novelle).

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 21. Juni 1957, betreffend die neuerliche Abänderung und Ergänzung der Geschäftsordnung der Einigungsämter und des Obereinigungsamtes (2. EA.-Geo.-Novelle).

Auf Grund des § 38 Abs. 2 des Kollektivvertragsgesetzes,

BGBl. Nr. 76/1947, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz verordnet:

Die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 31. Juli 1947, BGBl.

Nr. 218, über die Geschäftsordnung der Einigungsämter und des Obereinigungsamtes (EA.-

Geo.), in der Fassung der Verordn...

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