Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. März 1974 betreffend die Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße

Zusammenfassung


196. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. März 1974 betreffend die Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße

Auf Grund des § 2...

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