Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. August 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 44 Neulengbacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Neulengbach

Zusammenfassung


419. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 44 Neulengbacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Neulengbach

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. August 1982 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 44 Neulengbacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Neulengbach

Auf Grund des § 4.Abs. 2 des Bundesstra...

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