Bundesgesetz vom 28. Juni 1990 über die Leistung eines neunten zusätzlichen Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA)

Zusammenfassung


466. Bundesgesetz: Leistung eines neunten zusätzlichen Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA)

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 28. Juni 1990 über die Leistung eines neunten zusätzlichen Beitrages zur Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA)

Der Nationalrat...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen