Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 6. Juni 1961, betreffend die Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes 1953 im Verhältnis zu Dänemark.

Zusammenfassung


150. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes 1953 im Verhältnis zu Dänemark.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 6. Juni 1961, betreffend die Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes 1953 im Verhältnis zu Dänemark.

Auf Grund des § 32 A...

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