Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 23. Feber 1953, betreffend die Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.

Zusammenfassung


36. Kundmachung: Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 23. Feber 1953, betreffend die Nichtanwendung des § 32 Abs. 3 des Markenschutzgesetzes hinsichtlich israelischer Marken.

Auf Grund des § 32 A...

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