Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Justiz vom 28. Oktober 1960 über die Aufhebung einzelner Teile der Kundmachung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. August 1958, LGBl. Nr. 289, in der Fassung der Kundmachung vom 14. Oktober 1958, LGBl. Nr. 335, betreffend die Feststellung des Abschlusses einer Vereinbarung über den Kauf von Liegenschaften im Rahmen einer Aktion zur Aufstockung bäuerlicher Betriebe, durch den Verfassungsgerichtshof.

Zusammenfassung


231. Kundmachung: Aufhebung einzelner Teile der Kundmachung des Landeshauptmannes von Niederösterreich, betreffend die Feststellung des Abschlusses einer Vereinbarung über den Kauf von Liegenschaften im Rahmen einer Aktion zur Aufstockung bäuerlicher Betriebe, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Justiz vom 28. Oktober 1960 über die Aufhebung einzelner Teile der Kundmachung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. August 1958, LGBl. Nr. 289, in der Fassung der Kundmachung vom 14. Oktober 1958, LGBl. Nr. 335, betreffend die Feststellung des Abschlusses einer Vereinbarung über den Kauf von Liegenschaften im Rahmen einer Aktion zur Aufstockung bäuerlicher Betriebe, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetz...

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