Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, betreffend die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. Mai 1989, LGBl. Nr. 7001/5?0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen-Wien Schwechat

Zusammenfassung


302. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Verordnung über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen-Wien Schwechat

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, betreffend die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. Mai 1989, LGBl. Nr. 7001/5?0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen-Wien Schwechat

Gemäß Art. 139 Abs. 5 Bundes-Ve...

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